Informationen und News

Die Dachwartung

Noch immer vertrauen viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen auf ihre Gebäudeversicherung: Wenn ein Sturm das Dach beschädigt, werden die schon zahlen. Allerdings kann das zu einer teuren Erfahrung werden.

Die regelmäßige Dachwartung ist Pflicht. Das haben nicht nur zahlreiche Gerichte in den verschiedenen Instanzen bestätigt. Auch bei den meisten Versicherungsunternehmen gehören die Obliegenheitspflichten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und zu diesen Pflichten gehört es, dass Versicherungsnehmer ihren Teil dazu beitragen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

 

Quelle: Bau Praxis - Informationen zum Hausbau

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Ich führe die Zimmerei und Dachdeckerarbeiten im traditionellen Reisegewerbe, §55 GewO aus. Die Reisegewerbeerlaubnis wurde erteilt durch das zuständige Amt der Gemeinde Ruppichteroth.

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© Dachdecker- & Zimmereiarbeiten Philipp Gretschel im Reisegewerbe